Von 1849 bis 1880

Am 5.5.1849 wurde erstmals im Gemeinderat über die Gründung einer organisierten Löschmannschaft beraten, nachdem das Oberamt im Intelligenzblatt Nr. 29 vom 10.4.1849 eine entsprechende Verfügung erlassen hatte.

Seinerzeit wurde wohl der „Nutzen und Vorteil“ einer solchen Einrichtung vom Gemeinderat anerkannt. Trotzdem konnte sich der Gemeinderat zur Gründung einer organisierten Löschmannschaft nicht entschließen, da die „nöthigen und geeigneten Personen nicht vorhanden seien und es hier nur Weingärtner und wenig Handwerker geben würde.“

Somit beließ man alles beim Alten. In den darauffolgenden Jahren passierte bis 1880 recht viel, was das Feuerschutzwesen in Winterbach anbelangt. Das Oberamt forderte die Gemeinde auf, für die beiden vorhandenen Feuerspritzen weitere Schläuche zu beschaffen (1856). Am 9.6.1865 ist wieder von der Errichtung einer Dorffeuerwehr die Rede – welche allerdings noch nicht gegründet wurde. Am 11.6.1877 hat das Oberamt anlässlich einer Überprüfung der Löschgeräte die Beschaffung einer Saugfeuerspritze angeordnet. Der Gemeinderat hatte aber damals kein offenes Ohr für den Feuerschutz, denn die Anschaffung einer Feuerspritze wurde mit der Begründung zurückgestellt, dass zuerst die Wasserleitung eingerichtet werden müsse.

Das Jahr 1877 brachte aber dann doch für die Gemeinde und die Feuerwehr eine große Überraschung. Von der Aachener und Münchener Feuerversicherung bekam die Gemeinde eine Druckfeuerspritze geschenkt. So wird am 10.9.1877 berichtet: „Die  Mobiliarversicherung in der Gemeinde Winterbach die Summe von 98.400,- Mark erreicht hat, sich entschlossen, der Gemeinde eine 2-räderige Druckfeuerspritze zum Geschenk zu machen.“

Es war deshalb in der darauf folgenden Zeit nun dringend notwendig, eine organisierte Feuerwehr zu errichten. Im Jahr 1880 war es so weit. Am 30.11.1880 wurden die Statuten festgelegt, welche die eigentliche Grundlage für die Errichtung einer organisierten Feuerwehr darstellten. Der Gemeinderat stimmte in diesem Jahr dann auch der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Feuerwehr zu.